Fallenjagd
für Privatgrundstücksbesitzer und Jäger
Fallenjagd
für Privatgrundstücksbesitzer und Jäger
Warum Fallenjagd?
Hausmarder halten sich gerne in besiedelten Gebieten, auf Dachböden und in Autos auf. Die Schäden, die sie dabei anrichten, sind beträchtlich.
Die Jagd mit der Schusswaffe ist im besiedelten Bereich bis auf wenige Ausnahmefälle nicht erlaubt. Daher muss z.B. für die Entnahme von Hausmardern die Fallenjagd ausgeübt werden. Diese Möglichkeit steht auch Nichtjägern offen.
Voraussetzung ist jedoch der Nachweis eines qualifizierten Fallenlehrgangs und eine Sondergenehmigung der Unteren Jagdbehörde, die in der Regel auf Antrag erteilt wird.
Was beinhaltet die Ausbildung?
Der Lehrgang umfasst folgende Ausbildungsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen der Fallenjagd unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Tierschutzes, des Natur- und Artenschutzes, der Unfallverhütung, des Haftungsrechts sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Aufbau und Wirkungsweise der zugelassenen Fallen
- Ausübung der Fallenjagd mit praktischer Einweisung in die Handhabung der Fallen und richtiger Beköderung
Wie lange dauert der Kurs?
Der Kurs wird an einem Tag von 9.00 bis ca. 16.00 Uhr durchgeführt.
Wo findet der Lehrgang statt?
Der Lehrgang findet im Saal des Gasthof Thoma in Epfenhausen statt.
Wie viel kostet der Kurs?
Die Kursgebühr beläuft sich aktuell auf 110 EUR.
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